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🇲🇹 Malta
Malta · Familie & Angehörige

Mitnahme Ihrer Familie im Rahmen des Malta MPRP

Das Malta MPRP deckt bis zu vier Generationen in einem einzigen Antrag ab. Dazu gehören Ehepartner, Kinder sowie Eltern und Großeltern beider Ehepartner, sofern diese unterhaltsberechtigt sind. Für Ehepartner und minderjährige Kinder ist kein staatlicher Beitrag fällig. Für jeden weiteren Erwachsenen fallen 7,500 € an.

Das Malta MPRP gehört zu den großzügigsten Familienprogrammen in dieser Untersuchung, da es bis zu den Großeltern in einem Antrag reicht. Die Kosten für die Aufnahme der Familie sind moderat. Die Regeln für die Abhängigkeit Erwachsener und die Entwicklung des Status von Kindern sollten jedoch genau geprüft werden.

Wer im Malta MPRP eingeschlossen werden kann

FamilienmitgliedBedingungZusätzlicher Beitrag
Ehepartner / PartnerVerheiratet oder in einer stabilen BeziehungKeine
Minderjährige KinderUnter 18 JahreKeine
Volljährige KinderUnverheiratet und finanziell abhängig (üblicherweise bis ~29)€7,500 pro Person
Eltern / GroßelternBeide Ehepartner, sofern überwiegend unterhaltsberechtigt€7,500 pro Person

Vier Generationen: Eltern und Großeltern

Dies ist das herausragende Merkmal des Malta MPRP. Die Eltern und Großeltern sowohl des Hauptantragstellers als auch des Ehepartners können einbezogen werden, sofern sie überwiegend vom Hauptantragsteller abhängig sind, was durch eine eidesstattliche Versicherung belegt werden muss. Nur wenige Programme schließen Großeltern überhaupt ein. Dies macht das MPRP ungewöhnlich attraktiv für Käufer, die eine erweiterte Familie über mehrere Generationen hinweg gemeinsam in den EU-Wohnsitz bringen möchten.

Kosten für die Hinzufügung von Familienmitgliedern

Die Hinzufügung von Familienmitgliedern ist im Verhältnis zum gesamten Gebührenkatalog günstig: Für den Ehepartner und minderjährige Kinder fällt kein zusätzlicher staatlicher Beitrag an. Jede weitere erwachsene unterhaltsberechtigte Person, also ein volljähriges Kind, ein Elternteil oder ein Großelternteil, kostet €7,500. Es ist keine separate Investition pro abhängige Person erforderlich. Die Anforderung für eine Immobilie im Wert von €375,000 oder eine Miete von €14,000/year bleibt gleich, unabhängig davon, wie viele Personen im Antrag aufgeführt sind.

Volljährige Kinder und die Unterhaltsregel

Volljährige Kinder können einbezogen werden, solange sie unverheiratet und finanziell abhängig sind, üblicherweise bis zu einem Alter von etwa 29 Jahren. Die Abhängigkeit muss nachgewiesen werden. Wenn ein volljähriges Kind heiratet oder finanziell unabhängig wird, kann die Grundlage für die Einbeziehung entfallen. Bei Kindern, die nahe an der Altersgrenze liegen, sollte daher vor der Antragstellung das aktuelle Kriterium der Abhängigkeit mit dem Berater geklärt werden.

Was Familienmitglieder erhalten

Jedes einbezogene Familienmitglied erhält eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu den gleichen Bedingungen wie der Hauptantragsteller. Dies beinhaltet Reisen im Schengen-Raum ohne Mindestaufenthaltsdauer und den Zugang zu Malta als EU-Basis. Ihr Status ist daran gebunden, dass der Hauptantragsteller die qualifizierende Immobilie (oder Miete) sowie die finanziellen Mittel beibehält und dass das Familienmitglied weiterhin die Kriterien für die Einbeziehung erfüllt.

Kinder im Zeitverlauf

Minderjährige Kinder werden unkompliziert einbezogen. Volljährige Kinder sind qualifiziert, solange sie abhängig sind. Ihr Status sollte bei Änderungen der Lebensumstände überprüft werden. Da das MPRP ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und kein Weg zur Staatsbürgerschaft ist, gibt es keine Einbürgerungsfrist zu beachten. Die Aufrechterhaltung der Förderfähigkeit jedes Abhängigen ist jedoch wichtig für den Erhalt des Wohnsitzes.

Häufige Fragen

Wen kann ich in das Malta MPRP einbeziehen?

Das Malta MPRP kann bis zu vier Generationen umfassen. - Ehepartner oder Partner sowie minderjährige Kinder. - Volljährige Kinder, sofern sie unverheiratet und finanziell abhängig sind (üblicherweise bis ~29). - Eltern und Großeltern beider Ehepartner, falls sie überwiegend unterhaltsberechtigt sind.

Was kostet es, Familienmitglieder zum Malta MPRP hinzuzufügen?

Beim Malta MPRP sind die Kosten für die Kernfamilie gering, darüber hinaus moderat. - Für Ehepartner und minderjährige Kinder fällt kein zusätzlicher staatlicher Beitrag an. - Für jeden weiteren erwachsenen Abhängigen kommen €7,500 hinzu. - Es ist kein separates Investment pro abhängiger Person erforderlich.

Kann ich meine Eltern und Großeltern in das Malta MPRP einschließen?

Ja. Das ist eine Stärke des Malta MPRP. - Eltern und Großeltern des Hauptantragstellers oder des Ehepartners können eingeschlossen werden. - Sie müssen überwiegend vom Hauptantragsteller wirtschaftlich abhängig sein. - Eine eidesstattliche Erklärung über die Abhängigkeit (Affidavit of Dependency) ist erforderlich.

Erhalten Familienmitglieder beim Malta MPRP ebenfalls eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis?

Ja. Jedes eingeschlossene Familienmitglied im Malta MPRP erhält eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. - Sie erhalten diese zu den gleichen Bedingungen wie der Hauptantragsteller. - Sie genießen Reisefreiheit im Schengen Raum und unterliegen keiner Mindestaufenthaltspflicht. - Der Status bleibt bestehen, solange der Hauptantragsteller die Immobilie und die finanziellen Mittel nachweist.

Quellen