Familienzusammenführung beim Portugal Golden Visa
Eine einzige Investition von €500,000 deckt die gesamte berechtigte Familie ab, aber für jeden Angehörigen fallen staatliche Gebühren von etwa €3,000 an. Hier erfahren Sie genau, wer qualifiziert ist und welche Abhängigkeitsnachweise für erwachsene Kinder und Eltern erforderlich sind.
- Eine einzige Portugal Golden Visa Investition deckt den Hauptantragsteller, den Ehe- oder Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern ab. Es ist keine zusätzliche Investition pro Person erforderlich.
- Kinder unter 18 Jahren qualifizieren sich automatisch. Kinder zwischen 18 und 26 Jahren sind berechtigt, wenn sie ledig sind, finanziell abhängig sind und ein Vollzeitstudium absolvieren.
- Eltern sind ab 65 Jahren qualifiziert oder unter 65 Jahren mit dokumentierter finanzieller Abhängigkeit.
- Es fällt keine zusätzliche Investition pro Angehörigem an, aber jeder sorgt für staatliche Gebühren von rund €3,000. Eine große Familie vervielfacht also die Gebühren, nicht die €500,000.
Das Portugal Golden Visa gehört zu den großzügigsten Familienprogrammen in Europa. Eine einzige qualifizierende Investition ermöglicht es, Ehepartner, Kinder und Eltern in einem Antrag zusammenzuführen. Die Berechtigung erstreckt sich über drei Generationen. Die Regeln für die Abhängigkeit bei erwachsenen Kindern und Eltern sind jedoch spezifisch, und die Gebühren pro Person werden von Familien oft zu niedrig kalkuliert.
Wer in einen Portugal Golden Visa Familienantrag aufgenommen werden kann
| Familienmitglied | Voraussetzung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Ehepartner / Lebenspartner | Verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebend | Im Hauptantrag enthalten |
| Kinder unter 18 Jahren | Automatisch | Reduzierte Regierungsgebühren |
| Kinder im Alter von 18 bis 26 Jahren | Alleinstehend, finanziell abhängig, in einem Vollzeitstudium | Das Abhängigkeitsverhältnis muss nachgewiesen werden |
| Eltern | Über 65 Jahre alt; oder unter 65 Jahre alt mit nachgewiesener finanzieller Abhängigkeit | Beide Elternteile können sich qualifizieren. |
Volljährige Kinder: Die Prüfung der Abhängigkeit in Portugal
Kinder über 18 Jahren sind nicht automatisch mitversichert. Damit ein volljähriges Kind bis 26 Jahren berücksichtigt werden kann, muss es ledig und finanziell vom Hauptantragsteller abhängig sein sowie ein Vollzeitstudium absolvieren. Dies wird bei der Antragstellung und bei jeder Verlängerung erneut geprüft. Ein Kind, das heiratet, das Studium abschließt oder finanziell unabhängig wird, kann daher bei der Verlängerung aus der Akte fallen. Planen Sie diese Änderung ein, anstatt davon überrascht zu werden.
Eltern und die Regeln zur finanziellen Abhängigkeit
Eltern über 65 Jahre können ohne Nachweis einer Abhängigkeit aufgenommen werden. Dabei sind sowohl die Eltern des Hauptantragstellers als auch die des Ehepartners berechtigt, was dieses Programm zu einer echten Lösung für drei Generationen macht. Eltern unter 65 Jahren können nur bei dokumentierter finanzieller Abhängigkeit berücksichtigt werden. Wie bei erwachsenen Kindern sind die entsprechenden Belege entscheidend und werden geprüft.
Die Kosten für die Aufnahme jedes weiteren Familienmitglieds
Es gibt keine zweite Investition für eine Familie. Die €500,000 (oder der gewählte Weg) decken alle Personen ab. Skalierbar sind lediglich die staatlichen Gebühren, die pro Person erhoben werden:
- Jeder Familienangehörige erhöht die AIMA-Gebühren während der Programmlaufzeit um rund 3.000 € (für Kinder gilt ein ermäßigter Satz).
- Die Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis von ~€6,180 und die Verlängerungsgebühr von ~€3,090 fallen pro Person an, nicht pro Haushalt.
- Eine vierköpfige Familie zahlt diese also mehrmals. Das Kostendossier deckt diesen Multiplikator vollständig ab.
Was Familienmitglieder tun können, sobald sie die Karte besitzen
Angehörige erhalten die gleichen Aufenthaltsrechte wie der Hauptantragsteller: Sie können in Portugal leben, arbeiten und studieren, das Gesundheitswesen und Schulen nutzen sowie im Schengen-Raum reisen. Sie befinden sich ebenfalls auf dem Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis nach Jahr 5 und zur Staatsbürgerschaft. Jedes Familienmitglied kann zur gleichen Zeit eingebürgert werden, sobald die Voraussetzungen, einschließlich des A2-Sprachtests für Erwachsene, erfüllt sind.
Häufige Fragen
Wen kann ich in meinen Antrag für das Portugal Golden Visa aufnehmen?
Ein Portugal Golden Visa Antrag kann Ihre unmittelbare Familie über drei Generationen abdecken. - Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner / gleichgeschlechtliche Partner. - Kinder unter 18 Jahren, sowie zwischen 18 und 26 Jahren, sofern sie ledig sind, finanziell unterstützt werden und studieren. - Eltern über 65 Jahre, oder unter 65 Jahre mit dokumentierter finanzieller Abhängigkeit.
Kann ich meine erwachsenen Kinder in das Portugal Golden Visa aufnehmen?
Ja, bis zum Alter von 26 Jahren, wenn sie tatsächlich finanziell abhängig sind. - Sie müssen ledig sein, finanziell unterstützt werden und ein Vollzeitstudium absolvieren. - Die Abhängigkeit wird bei der Antragstellung geprüft und bei jeder Verlängerung erneut kontrolliert. - Ein Kind, das heiratet oder finanziell unabhängig wird, kann aus dem Dossier fallen.
Können meine Eltern über mich ein Portugal Golden Visa erhalten?
Ja. Das Portugal Golden Visa erstreckt sich auf Eltern. - Eltern über 65 Jahre qualifizieren sich, ohne eine Abhängigkeit nachweisen zu müssen. - Eltern unter 65 Jahre qualifizieren sich mit dokumentierter finanzieller Abhängigkeit. - Es können sowohl Ihre Eltern als auch die Eltern Ihres Ehepartners aufgenommen werden.
Erhalten Familienmitglieder mit dem Portugal Golden Visa ebenfalls die Staatsbürgerschaft?
Ja. Jedes Familienmitglied befindet sich auf demselben Weg. - Angehörige erhalten die gleichen Rechte auf Aufenthalt, Arbeit und Studium. - Sie erreichen die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Jahr 5 und können zum gleichen Zeitpunkt eingebürgert werden. - Erwachsene müssen den A2-Portugiesisch-Sprachtest bestehen, um eingebürgert zu werden.