Was das Malta MPRP für Ihre Steuern bedeutet
Maltas Non-Dom Remittance Basis besteuert ausländisches Einkommen nur bei Überweisung ins Land. Ausländische Kapitalerträge werden mit 0% besteuert. Es gibt keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer. Das MPRP ist jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Es begründet keine steuerliche Ansässigkeit und erfordert für die Steuervorteile einen Umzug.
- Das Malta MPRP ist eine Aufenthaltserlaubnis, kein steuerlicher Wohnsitz. Ohne Mindestaufenthalt werden die meisten Inhaber in Malta nie steuerpflichtig. Malta besteuert ihr ausländisches Einkommen dann nicht.
- Falls Sie umziehen, besteuert Maltas Non-Dom-System auf Überweisungsbasis ausländische Einkünfte nur dann, wenn Sie diese nach Malta bringen. Ausländische Kapitalgewinne bleiben bei 0%, selbst wenn sie überwiesen werden.
- Malta kennt keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer und keine hohe Pauschalgebühr wie das italienische €300,000 Regime.
- Eine Mindeststeuer von €5,000 kann ab einem ausländischen Einkommen von €35,000 anfallen. Der Vorteil greift nur dann automatisch, wenn Sie tatsächlich umziehen und die Struktur korrekt wählen.
Maltas steuerliche Attraktivität für Ansässige ist real und ungewöhnlich sauber. Wie bei jedem Residenzprogramm gilt jedoch, dass das MPRP diese Vorteile nicht automatisch liefert. Wer die Erlaubnis hält, aber im Ausland lebt, ist in Malta überhaupt nicht steuerpflichtig. Das günstige Regime ist nur relevant, wenn Sie tatsächlich dorthin ziehen.
Aufenthaltserlaubnis versus steuerliche Ansässigkeit
Das MPRP gewährt den Aufenthalt. Die maltesische steuerliche Ansässigkeit ist davon getrennt und erfordert mindestens 183 Tage pro Jahr oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Malta. Das MPRP hat keine Mindestaufenthaltsdauer, weshalb die meisten Inhaber nie steuerpflichtig werden. Ohne diesen Status besteuert Malta Ihr ausländisches Einkommen nicht. Die Erlaubnis und das Steuersystem sind zwei verschiedene Dinge.
Das Non-Dom-Überweisungssystem im Falle eines Umzugs
| Einkommensart | Maltesische Steuerbehandlung (Non-Dom Resident) |
|---|---|
| Einkommen aus maltesischen Quellen | Voll versteuert nach maltesischen Sätzen |
| Im Ausland belassenes ausländisches Einkommen | Nicht besteuert |
| Nach Malta überwiesenes ausländisches Einkommen | Besteuert mit dem eingeführten Betrag |
| Ausländische Kapitalerträge | 0% - auch wenn überwiesen |
| Mindeststeuer | €5,000/Jahr können ab €35,000 ausländischem Einkommen anfallen |
Wenn Sie nach der Non-dom Remittance Basis in Malta steuerpflichtig werden, unterliegt Einkommen aus maltesischen Quellen der vollen Besteuerung. Ausländisches Einkommen wird jedoch nur besteuert, wenn Sie es nach Malta einführen. Ausländische Kapitalerträge bleiben mit 0% steuerfrei, selbst wenn sie überwiesen werden. Ab einem ausländischen Einkommen von über €35,000 kann eine Mindeststeuer von €5,000 anfallen. Die Effizienz dieses Systems beruht darauf, ausländische Einkünfte und Gewinne im Ausland zu belassen.
Keine Vermögens- oder Erbschaftsteuer und keine hohen Pauschalbeträge
Malta erhebt weder Vermögens- noch Erbschaft- oder Nachlasssteuer. Auch eine Schenkungsteuer existiert nicht. Im Gegensatz zu Italien gibt es keine Pauschalgebühr in Höhe von €300,000 für den Zugang zu diesem System. Die einzige Untergrenze ist in bestimmten Fällen die Non-dom Mindeststeuer von €5,000. Für wohlhabende Zuzügler kann das Fehlen einer Vermögens- und Erbschaftsteuer ebenso wichtig sein wie die Behandlung der Einkommensteuer.
Unternehmensinhaber und das Erstattungssystem
Maltas Anrechnungsverfahren bei der Körperschaftsteuer ermöglicht durch Gesellschaftererstattungen eine effektive Steuerbelastung auf ausgeschüttete Gewinne, die bei korrekt strukturierten Handelsgesellschaften weit unter dem Regelsatz von 35% liegen kann. Dies ist ein Spezialgebiet, das maltesische Steuer- und Unternehmensberatung erfordert. Es ist jedoch ein Grund, warum Malta neben dem persönlichen Non-dom Status auch Unternehmensinhaber anzieht.
Ihr Heimatland und der CRS
Eine maltesische Genehmigung verschleiert nichts. Im Rahmen des Common Reporting Standard melden Ihre Banken an das Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes basierend darauf, wo Sie tatsächlich leben. Wenn Sie in Ihrem Heimatland steueransässig bleiben, wird dort Ihr weltweites Einkommen besteuert, unabhängig vom MPRP. Stimmen Sie sich mit Beratern in Ihrem Heimatland ab. Beachten Sie, dass US-Bürger unabhängig von ihrem Wohnsitz gegenüber dem IRS steuerpflichtig bleiben.
Häufige Fragen
Macht mich das Malta MPRP in Malta steuerpflichtig?
Nein. Das Malta MPRP begründet keine steuerliche Ansässigkeit in Malta. - Für die steuerliche Ansässigkeit sind mehr als 183 Tage pro Jahr oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Malta erforderlich. - Das MPRP schreibt keinen Mindestaufenthalt vor, daher lösen die meisten Inhaber diesen Status nie aus. - Ohne diesen Status besteuert Malta Ihr ausländisches Einkommen nicht.
Wie funktioniert die maltesische Non-dom Remittance Basis?
Nach der maltesischen Non-dom Remittance Basis wird ausländisches Einkommen nur besteuert, wenn Sie es nach Malta einführen. - Einkommen aus maltesischen Quellen wird voll besteuert. Im Ausland belassenes ausländisches Einkommen wird nicht besteuert. - Ausländische Kapitalerträge sind mit 0% steuerfrei, selbst wenn sie überwiesen werden. - Eine Mindeststeuer von €5,000 fällt bei einem ausländischen Einkommen von über €35,000 an.
Gibt es in Malta eine Vermögens- oder Erbschaftsteuer?
Nein. Malta kennt keine Vermögens- oder Erbschaftsteuer. - Es gibt weder Vermögenssteuer noch Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer. - Es gibt auch keine hohe Pauschalgebühr wie im italienischen €300,000 System. - Die einzige Untergrenze ist in manchen Fällen die Non-dom Mindeststeuer von €5,000.
Ist der maltesische Steuervorteil mit dem MPRP automatisch verbunden?
Nein. Der maltesische Steuervorteil hängt vom tatsächlichen Umzug und der Strukturierung ab. - Die Remittance Basis gilt erst, wenn Sie in Malta steueransässig sind. - Sie müssen ausländische Einkünfte und Gewinne im Ausland belassen, um zu profitieren. - Ein MPRP Inhaber, der nie umzieht, hat keinen Nutzen aus dem maltesischen Steuersystem.