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Spanien

Ich habe vor dem 3 April 2025 ein Spanien Golden Visa beantragt. Ist der Antrag noch gültig?

Spanien hat neue Investorenvisa am 3 April 2025 eingestellt. Bereits eingereichte Anträge und ausgestellte Karten unterliegen Übergangsregeln, keiner bloßen Hoffnung.

Aktualisiert: 2026-08-25

Wenn Sie Ihren Antrag auf einen spanischen Investoren-Wohnsitz vor dem 3. April 2025 eingereicht haben, befinden Sie sich in einer anderen Lage als jemand, der noch Wohnungen in Málaga besichtigt. Die Tür für neue Golden Visas ist zu. Ein tatsächlich eingereichter Antrag sollte nach den alten Regeln weiter bearbeitet werden.

Das Schlimmste ist das Schweigen. Leute haben im März eine Anzahlung überwiesen, im April unterschrieben oder standen in einer Konsulatsschlange, die über den Stichtag hinausreichte, und haben dann ein Jahr lang ihren Posteingang aktualisiert. "Ausstehend" ist kein Gefühl. Es ist ein Zeitstempel auf einem Dokument, das eine spanische Behörde angenommen hat.

Diese Seite befasst sich nur mit ausstehenden Anträgen und dem Stichtag. Wenn Sie die Karte bereits besitzen, nutzen Sie die Verlängerungsseite. Wenn Sie nie einen Antrag gestellt haben, nutzen Sie die Seite für aktive Visa. Vermischen Sie diese drei Fälle nicht.

Wichtige Erkenntnisse

  • Neue Investorenanträge wurden am 3. April 2025 gestoppt. Die Ley Orgánica 1/2025 hat die Artikel 63 bis 67 der Ley 14/2013 außer Kraft gesetzt.
  • Erläuterungen der spanischen Regierung (einschließlich der Plattform One) besagen, dass vor diesem Datum eingereichte Anträge nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Regeln weiter bearbeitet werden.
  • Bereits erteilte Genehmigungen bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Verlängerungen folgen den Regeln der ursprünglichen Erteilung. Dies betrifft bestehende Inhaber, siehe /countries/spain/renewal.
  • Eine Reservierung, eine Reservierungsgebühr oder der Entwurf eines Anwalts gelten nicht als eingereichter Antrag. Die Frage ist, ob das zuständige Amt oder Konsulat den Antrag rechtzeitig registriert hat.
  • Falls das Verfahren beendet ist, bietet Spanien weiterhin andere Visa an. Keines davon ist eine Investorenkarte ohne Residenzpflicht.

Das ist die entscheidende Weichenstellung. Hier folgt das Gesetz, zunächst auf Englisch.

Was der 3. April 2025 tatsächlich bewirkt hat

Spanien hat die Erteilung neuer Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren eingestellt. Immobilien für 500,000 € waren der bekannteste Weg. Aktien, Einlagen, Fonds und Anleihen endeten damit ebenfalls. Das politische Thema war Wohnraum. Die rechtliche Grundlage ist ein Justizreformgesetz, das zufällig die Investorenartikel aufhob.

Der offizielle Name lautet Ley Orgánica 1/2025, de 2 de enero, de medidas en materia de eficiencia del Servicio Público de Justicia. Die einundzwanzigste Schlussbestimmung entzog den Artikeln 63 bis 67 der Ley 14/2013 mit Wirkung zum 3. April 2025 den Inhalt. Eine Notiz des Wohnungsbauministeriums vom 2. April 2025 bestätigte, dass das Ende am nächsten Tag eintrat.

Das klärt den Abschluss. Als Nächstes folgt die Information, die Leute tatsächlich benötigen, wenn sie rechtzeitig eingereicht haben.

Was ein ausstehender Antrag erhalten sollte

Die Erläuterung der spanischen Regierung auf der Plattform One besagt, dass Anträge, die vor dem 3. April 2025 eingereicht wurden, weiterhin nach dem Recht bearbeitet werden, das am Tag der Einreichung galt. Personen, die bereits eine Genehmigung besitzen, behalten diese bis zum Ablauf, wobei Verlängerungen nach den Regeln der Erstteilung erfolgen.

Anwaltsschreiben aus den Wochen um den Stichtag sagten dasselbe: Vollständige Anträge, die bereits vorliegen, laufen weiter. Neue Anträge nach dem Datum werden abgelehnt.

Wichtiger Hinweis und eine Warnung: "Vollständig" und "eingereicht" sind entscheidende Begriffe. Ein Antrag, bei dem eine Apostille fehlte, der nicht eingereicht beim Gestor lag oder den ein Konsulat ablehnte, weil der Termin auf den 4. April fiel, ist nicht durch eine WhatsApp-Nachricht aus dem März geschützt. Wir können Ihre expediente-Nummer von hier aus nicht sehen. Ein spanischer Einwanderungsanwalt, der den Einreichungsbeleg abrufen kann, hingegen schon.

Was im Internet gesagt wird: Englischsprachige Investorenforen waren 2025–2026 zweigeteilt. Es gab Inhaber, die ruhig verlängerten, und Leute, die glaubten, eine Immobilienreservierung sei bereits ein Visum. Die zweite Gruppe ist lauter. Sie liegt rechtlich meistens falsch. Berufen Sie sich auf den Einreichungsstempel, nicht auf den Reservierungsvertrag.

Wenn der Stempel echt ist, warten Sie. Wenn nicht, müssen Sie das Land oder das Visum wechseln.

Wenn die Akte aktiv ist – und wenn nicht

Wenn sie aktiv ist: Behalten Sie die Investition in der Form, die die alten Regeln vorschrieben. Beantworten Sie jede Nachforderung von Dokumenten. Verkaufen Sie den Vermögenswert nicht, nur weil ein Vermittler behauptet hat, Spanien sei geschlossen und es spiele keine Rolle mehr. Bei einer laufenden Akte ist der Vermögenswert weiterhin der Grund für die Existenz des Verfahrens.

Wenn sie nicht aktiv ist: Sie können ein Golden Visa nicht neu starten. Sie können sich über das Visum für Nichterwerbstätige, das Visum für digitale Nomaden oder das Unternehmervisum in Spanien informieren. Diese setzen voraus, dass Sie tatsächlich in Spanien leben. Alternativ kommen Griechenland, Portugal, Italien, Malta oder die VAE infrage. Wir haben die spanischen Alternativen unter /countries/spain/live-visas zusammengestellt.

Bestehende Inhaber, die die Karte bereits besitzen, sollten diese Seite verlassen und den Abschnitt zu Verlängerungen lesen. Die Übergangsbestimmung im Gesetzestext wirkt enger gefasst als der Hauptteil. Die UGE-CE criterios vom 10 June 2025 dienen als Anwendungshinweis. Diese Argumentation findet sich auf der Seite für Verlängerungen, nicht hier.

Weiterführende Lektüre

Quellen

  • BOE – Ley Orgánica 1/2025, disposición final vigesimoprimera (Art. 63–67 des Gesetzes 14/2013 inhaltlos aufgehoben).
  • Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana – Mitteilung vom 2 April 2025, dass das Ende der Golden Visas am 3 April 2025 in Kraft getreten ist.
  • plataforma One (one.gob.es) – offizielle Erläuterung: Anträge vor dem 3 April 2025 werden weiterbearbeitet. Erteilte Genehmigungen bleiben gültig. Neuanträge können das Investorenprogramm nicht mehr nutzen.
  • Unser Extra zur Verlängerung in Spanien – UGE-CE criterios 10 June 2025 zur Frage, wer noch verlängern kann.

Häufige Fragen

Ich habe im March 2025 eine spanische Immobilie reserviert, aber erst im May den Antrag gestellt. Bin ich noch berechtigt?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht für ein Golden Visa. Stichtag ist die Einreichung des Antrags bei der zuständigen Behörde vor dem 3 April 2025, nicht das Datum der Reservierung. Ein Anwalt muss den tatsächlichen Einreichungsbeleg prüfen.

Mein Anwalt sagt, der Antrag sei eingereicht. Wie kann ich das prüfen?

Fragen Sie nach der Aktennummer, dem Datum der Erfassung durch das Amt oder Konsulat und einer Kopie der Eingangsbestätigung. Wenn diese drei Dinge nicht existieren, haben Sie kein laufendes Golden Visa Verfahren.

Wenn meine laufende Akte genehmigt wird, kann ich dann später trotzdem verlängern?

Bestehende und fristgerecht eingereichte Anträge sollen nach den Regeln der ursprünglichen Erteilung verlängert werden können, sofern die Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Das ist die entscheidende Frage für die Verlängerung, sobald man eine Karte besitzt.

Kann ich im Jahr 2026 ein neues Spain Golden Visa beantragen?

Nein. Die entsprechenden Bestimmungen für Investoren sind gestrichen. Prüfen Sie andere spanische Visa oder Programme in anderen Ländern.